FAQs

FAQs

Antworten auf häufig gestellte Fragen
  • Wie viele Schüler*innen hat die DISD? Die Schule hat über 900 Schüler*innen, inkl. Kindergarten (Stand: 01.10.2022), davon entfallen ca. ein Drittel auf den Kindergarten (12 Gruppen), ca. ein Drittel auf die Grundschule und ca. ein Drittel auf die Sekundarstufe.
  • Müssen alle Familienmitglieder die deutsche Staatsangehörigkeit haben, damit die Kinder auf die DISD gehen können? Die deutsche Staatsangehörigkeit ist generell nicht zwingend notwendig, solange die Kinder die deutsche Sprache beherrschen (ab 4 Jahren). Allerdings geben wir deutschen Staatsbürger*innen eine klare Präferenz bei der Aufnahme, vor allem im Kindergarten. Weitere Informationen zu unserem Aufnahmeverfahren finden Sie auf unserer Website.
  • Müssen beide Elternteile Deutsch sprechen können? Es ist keine Pflicht, dass beide Elternteile Deutsch sprechen können, es wird jedoch als Vorteil gesehen, dass zumindest ein Elternteil Deutsch kann, um die Kinder in ihrer Schulausbildung unterstützen zu können. Weitere Informationen zu unserem Aufnahmeverfahren finden Sie auf unserer Website.
  • Welche Nationalitäten sind an der DISD vertreten? Die meisten unserer Familien an der DISD, kommen aus Deutschland. Weiterhin haben wir an unserer Schule eine Vielzahl von arabischen und gemischten Familien (Stand 01.10.2022: 37 Nationalitäten), was der Schule ein internationales Flair gibt. Unseren Schüler*innen wird somit ein hohes Maß an interkulturellem Wissen vermittelt.
  • Wie viele Schulklassen gibt es an der DISD? In der Grundschule gibt es pro Jahrgangsstufe vier Klassen. In der Sekundarstufe (ab der 5. Klasse) gibt es drei Klassen pro Jahrgangsstufe, die 10, 11 und 12. Klassen sind zweizügig.
  • Werden Schüler*innen aus allen Jahrgangsstufen an der DISD aufgenommen? Aufgrund der Regularien in Deutschland können Schüler*innen nur bis zur maximal 11. Klasse aufgenommen werden. Die Schüler*innen der DISD erwerben im 12. Schuljahr das Abitur und deshalb ist es der Schule untersagt, Schüler*innen im letzten Schuljahr aufzunehmen. Allerdings ist die Aufnahme in die 11. Klasse nur möglich, wenn die Fächerkombinationen mit denen der DISD übereinstimmen. Ein Aufnahmetest muss hier nicht gemacht werden, sondern ein persönliches Gespräch mit der Oberstufenleitung entscheidet über die Aufnahme.
  • Wieso kostet es etwas, mein Kind an der DISD beschulen zu lassen? Wie hoch sind die Schulgebühren? Die DISD ist, wie die meisten internationalen Schulen in Dubai, eine Privatschule und wird aus Schulgeldern finanziert. Die DISD ist eine Non-Profit-Organisation und macht keinen Gewinn durch die Einnahmen. Als anerkannte Deutsche Auslandsschule wird sie teilweise auch durch den deutschen Staat unterstützt. Eine Übersicht über die Schulgebühren finden Sie in unserer für das aktuelle Schuljahr gültige Gebührentabelle.
  • Kann ich eine Schultour buchen? Schultouren finden immer am Dienstag um 14:15 Uhr (Schule) und 14:45 Uhr (Kindergarten) und am Mittwoch um 10:00 Uhr (Schule) und 10:30 Uhr (Kindergarten) statt. Bitte benutzen Sie den Haupteingang und melden sich an der Rezeption.

.

  • Welche Unterlagen werden für die Anmeldung benötigt? Eine Übersicht über die benötigten Unterlagen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Website unter Anmeldung.  
  • Meine Familie wohnt noch gar nicht in Dubai und zieht erst in den kommenden Monaten um, weshalb wir die Aufenthaltsgenehmigungen (Residenzvisa) und die Emirates IDs noch nicht besitzen. Können wir unser Kind trotzdem anmelden oder müssen wir erst auf diese Dokumente warten? Eine Anmeldung für Schule und Kindergarten ist auch ohne diese Dokumente möglich. Allerdings müssen sie im Laufe des Anmeldeverfahrens und spätestens 6 Wochen nach dem ersten Schultag Ihres Kindes bei der Schule vorgelegt werden und sind für die Registrierung bei der KHDA (Bildungsbehörde in Dubai) essentiell. Erst dann ist der Anmeldeprozess vollständig abgeschlossen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und kommunizieren Sie dies bei Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Ist eine Anmeldung nur persönlich möglich? Nein, Sie können Ihre Anmeldeunterlagen ganz bequem per E-Mail an admissions@germanschool.ae schicken. Eine persönliche Abgabe ist zu den folgenden Öffnungszeiten im Sekretariat möglich: Montag bis Donnerstag zwischen 8–14:30 Uhr und freitags 8-12 Uhr. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anmeldeunterlagen angenommen werden können.
  • Was passiert, nachdem die Anmeldeunterlagen vollständig eingereicht worden sind? Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie eine Rechnung über die Anmeldegebühr, die für jeden Schüler einmalig entrichtet werden muss. Diese beträgt zurzeit 500 AED plus 5% Mehrwertsteuer. Diese Anmeldegebühr behält nur für ein Schuljahr ihre Gültigkeit und kann nicht zurückerstattet werden.
  • Wie kann die Anmeldegebühr bezahlt werden? Die Anmeldegebühr kann, während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag zwischen 8–14:30 Uhr) und Freitag (8-12 Uhr), in bar oder als Scheck sowie jederzeit per Banküberweisung bezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass für Sie aus dem Ausland ggf. Gebühren anfallen können. Die Details können Sie bei Ihrer Hausbank erfragen. Eine Zahlung mit Kredit- oder Bankkarte ist leider nicht möglich.
  • Was passiert, nachdem die Anmeldegebühr bezahlt wurde? Nachdem der Zahlungseingang festgellt, worden ist, und alle notwendigen Unterlagen, wie Schülerformular (ausgefüllt von der bisher besuchten Schule) vorliegen, erhalten Sie per E-Mail eine Bestätigung für die „bedingte Aufnahme“, sowie eine offizielle Einladung zum Einstufungstest (Klasse 2 bis 10). Bitte beachten Sie, dass sich die Schule vorbehält, die Tests in größeren Gruppen und an bestimmten Tagen festzulegen, da eine individuelle Terminierung nicht immer möglich ist, besonders zum Ende eines Schuljahres mit dem Schulstart für das folgende Schuljahr. Innerhalb unserer Schulferien sind leider keine Tests möglich. Der Ferienkalender ist auf unserer Homepage zu finden. Für die Aufnahme in den Kindergarten ist generell kein Aufnahmetest notwendig. Bei Kindern ab dem vierten Lebensjahr ist ggf. ein Sprachtest nötig, zu dem Sie von der Kindergartenleitung eingeladen werden. Für die Aufnahme in die 1. Klasse ist ein Einstufungstest notwendig, der die Grundlage für die Aufnahme in die 1. Klasse darstellt. Der Test findet in der Schule statt. Es kann aber auch vorkommen, dass die Schule einen Schulplatz absagen muss. Die Gründe dafür werden individuell von der Schule mitgeteilt.
  • Was bedeutet „bedingte Aufnahme“? Die Bestätigung zur bedingten Aufnahme erhalten die Schüler (ab Kl. 2), nachdem ein Gutachten der abgebenden Schule vorliegt. Dies bedeutet, dass der Schulplatz reserviert ist. Kurz vor dem geplanten Schulstart wird dann der Einstufungstest durchgeführt. Auf Basis des Testergebnisses wird die finale Klassenstufe und – wenn erforderlich – eine verpflichtende Teilnahme am kostenpflichtigen Förderunterricht festgelegt. Die Einstufungin die Klassenstufe und die Teilnahme am Förderunterricht sind verpflichtend und ein Schulbesuch kann nur auf dieser Basis stattfinden.
  • Kann die Anmeldegebühr auch direkt am Tag des Einstufungstests entrichtet werden? Aufgrund interner Prozesse und der nötigen Vorbereitungszeit der Lehrkräfte auf den Test ist das leider nicht möglich. Die Gebühr muss vorher bezahlt werden.  
  • Haben deutsche Familien, die direkt aus Deutschland nach Dubai ziehen, bzw. deren Kinder auf einer deutschen (Auslands-)Schule waren, automatisch ein Anrecht auf einen Schulplatz? Auch wenn Familien direkt von Deutschland nach Dubai ziehen, müssen die Kinder an dem Einstufungstest der DISD teilnehmen. Dies ist für jeden neuen Schüler Pflicht. Der Test ist ein computergestützter Test, der den Kenntnisstand der Schüler in den Fächern Deutsch und Mathematik überprüft. Weiterhin dient er den Lehrern dazu, einen eventuellen Förderbedarf festzustellen, der dann zusätzlich und kostenpflichtig anfällt. Die Details werden Ihnen von den Lehrer*innen mitgeteilt.
  • Wann ist der beste Zeitpunkt, um sich anzumelden? Anmeldungen werden ganzjährig angenommen und der Schulstart kann auch ganzjährig stattfinden, es wird allerdings ein Start zum Halbjahr, bzw. zum neuen Schuljahr empfohlen. Einstufungstests für das neue Schuljahr finden ab April des Vorjahres statt (Beispiel: Einstufungstests für das Schuljahr 2023/24 finden ab April 2023 statt). Anmeldungen zum neuen Schuljahr sollten demnach bis dahin eingegangen sein.
  • Wieso kann mein Kind den Einstufungstest für das nächste Schuljahr nicht schon während unseres Urlaubs in Dubai in unseren Herbstferien machen? Das liegt daran, dass unsere Lehrer und die Schulverwaltung nach dem Schuljahresbeginn mit den Neuaufnahmen der Schüler beschäftigt sind, die zum Halbjahr an unsere Schule wechseln. Außerdem ist es pädagogisch sinnvoll, den Test zeitlich näher zum tatsächlichen Schulbeginn durchzuführen, damit die Schüler den Stoff aus dem laufenden Schuljahr noch aufnehmen können und der Test ein realistisches Ergebnis liefert.
  • Wann und wie bekommen wir das Testergebnis mitgeteilt? Die Auswertung des Tests kann bis zu 5 Werktage dauern. Bitte beachten Sie dies in Ihrem Zeitplan und für den Schulwechsel. Sie erhalten dann eine E-Mail von unserem Sekretariat mit einer entsprechenden Mitteilung zum Testergebnis. Daraufhin werden Sie von unserer Buchhaltung über die Schulgeldrechnung kontaktiert. Bitte beachten Sie, dass ein Schulbesuch nur nach vollständiger Zahlung der Rechnung möglich ist. Bitte berücksichtigen Sie auch dies in Ihrer Zeitplanung. Sollte im Test ein Förderbedarf festgestellt worden sein oder eine Rückstufung nötig sein, so wird Ihnen dies vom pädagogischen Fachpersonal mitgeteilt und erläutert. Der Förderunterricht wird dann zur Pflicht und Voraussetzung für die Schulaufnahme und ist kostenpflichtig.  
  • Werden nach der Mitteilung der Testergebnisse noch andere Unterlagen für die Anmeldung benötigt, oder ist damit die Schulaufnahme abgeschlossen? Für die KHDA-Anmeldung (KHDA = Schulbehörde in Dubai) wird ein Transferzertifikat von der vorherigen Schule benötigt. Das Formular dazu erhalten Sie in unserem Schulsekretariat sowie im Downloadbereich unserer Website. Vor bzw. kurz nach dem Schulstart werden noch die Unterlagen für die Krankenakte benötigt, die bei unserer Schulkrankenschwester hinterlegt werden. Hierzu gibt es das Formular für die Krankenakte. Weiterhin werden die Kopien der Impfausweise angefragt. Mehr Informationen zur Schulklinik, sowie die Formulare finden Sie hier.
  • Können wir die Schuluniform an der Schule erwerben? Die Grundausstattung der Schuluniform können Sie ausschließlich bei der Firma “Threads” erwerben. Die Telefonnummer, so wie die Anfahrtsbeschreibung finden Sie auf unserer Website unter Schuluniform. Bitte beachten Sie, dass die Uniform Pflicht ist und Schüler*innen ohne die Schuluniform nicht am Unterricht teilnehmen können. Kümmern Sie sich deshalb bitte frühzeitig um den Erwerb oder die Bestellung, um evtl. Lieferengpässe (z.B. am Schuljahresanfang) zu vermeiden.  
  • Was bedeutet KHDA? Die KHDA ist die Knowledge and Human Development Authority, die örtliche Bildungsbehörde in Dubai, die die Regularien für alle Privatschulen in Dubai vorgibt.
  • Wieso muss ich meine Emirates ID im Original an der Schule vorlegen, damit meine Familie, bzw. mein Kind bei der KHDA registriert werden kann, wenn ich die ID-Kopie bei der Anmeldung schon vorgelegt habe? Die Anmeldung bei der KHDA muss spätestens 6 Wochen nach Schulbesuchsbeginn erfolgen. Hierzu müssen die IDs eines Elternteils und des jeweiligen Schülers/Kindes im Original im arabischen Sekretariat der Schule vorgelegt werden, da diese in einem Kartenlesegerät ausgelesen werden. Dies dient zur Registrierung und für die Unterzeichnung des Eltern-Schulvertrags.
  • Was ist der Eltern-Schulvertrag? Der Eltern-Schulvertrag ist ein Vertrag zwischen der Schule und den Eltern, der von der KHDA (Schulbehörde in Dubai) beaufsichtigt und reguliert wird. Dieser muss von jeder Familie für jedes Kind einmalig unterzeichnet werden.
  • Wie unterzeichne ich den Eltern-Schulvertrag und was sind die einzelnen Schritte? Eine Anleitung zur Unterzeichnung finden Sie hier. Zu den einzelnen Schritten erhalten Sie eine Benachrichtigung vom arabischen Sekretariat der Schule.
  • In welcher Sprache wird unterrichtet? Unterrichtssprache ist Deutsch. Das Fach Geographie wird ab der 8. Klasse monolingual auf Englisch unterrichtet und das Fach Geschichte ab der 9. Klasse bilingual (Deutsch/Englisch).
  • Welche Fremdsprachen werden an der DISD angeboten?Ab der 1. Klasse werden Englisch und Arabisch unterrichtet. Ab der 6. Klasse ist Französisch Pflichtfach. Arabischmuttersprachler werden mit 6 Stunden pro Woche in Arabisch unterrichtet.
  • Ist Arabisch ein Pflichtfach? Aufgrund der Auflagen der örtlichen Bildungsbehörde (KHDA) ist es für jeden Schüler Pflicht, am Arabischunterricht teilzunehmen. Hierbei wird ein Unterschied zwischen Arabisch für Muttersprachler und Arabisch als Fremdsprache gemacht (Arabisch als Muttersprache wird bereits ab der Vorschule unterrichtet, und ist für die Kinder mit Nationalitäten Pflicht).
  • Welches Curriculum wird an der DISD unterrichtet und welche Schulformen werden angeboten? An der DISD wird das Deutsche Curriculum nach dem Thüringer Lehrplan unterrichtet. Es werden alle Schulformen angeboten: Kindergarten, Grundschule, Orientierungsstufe (5. Klasse), Hauptschule, Realschule und Gymnasium.
  • Wie wird in der Sekundarstufe zwischen den drei Schulformen unterschieden? Gibt es separate Klassen je Schulform? Die Schüler der drei Schulformen teilen sich einen Klassenraum und werden zusammen unterrichtet. Den Lehrern ist bekannt, welcher Schüler in welcher Schulform unterrichtet wird und grenzt dies entsprechend ab. Es wird im Gesamtschulkonzept unterrichtet.
  • Woher kommen die Lehrer, die an der DISD unterrichten? Bis auf wenige Ausnahmen kommen unsere Lehrer alle aus Deutschland und haben somit auch ihre Lehrerausbildung in Deutschland abgeschlossen. Einige Kollegen kommen auch aus Österreich oder der Schweiz und sind somit auch Deutsch-Muttersprachler. Unsere Arabischlehrer kommen alle aus dem arabischen Raum.
  • Wann beginnt die Schule und wann endet sie? Die Schule beginnt jeden Morgen um 7:50 Uhr mit der Nationalhymne der VAE und anschließend der deutschen Nationalhymne. Die Schule endet für alle um 14:10 Uhr (Freitags um 12 Uhr). Wenn Nachmittagsunterricht stattfindet (meist bei den älteren Schüler*innen) oder man an den Nachmittags-AG’s teilnimmt, dann endet die Schule um 16:10 Uhr (Mo-Do), wobei von 14:10 Uhr bis 14:40 Uhr noch eine Imbisspause vorgesehen ist.
  • Wir haben zwei Kinder an der DISD. Ein Kind hat um 14:10 Schulschluss und ein Kind um 16:10 Uhr. Ist es möglich, dass das Kind welches früher Schulschluss hat, auf das Geschwisterkind wartet, damit ich die Kinder zusammen abholen kann? Es ist nicht möglich, dass das Geschwisterkind wartet. Erst Schülern ab der 11. Klasse ist es gestattet, sich ohne Aufsicht im Schulgebäude aufzuhalten. Als Aufsichtsperson ist Personal mit einer pädagogischen Ausbildung zugelassen.
  • Gibt es eine Schulkantine in der die Kinder zu Mittag essen können? Eine Schulkantine ist vorhanden. In dieser Kantine essen die Schüler gemeinsam zu Mittag. Aus Platzgründen ist die Mittagspause in zwei Teile aufgeteilt: zuerst nehmen die Grundschüler ihr Mittagessen ein und dann die Sekundarstufenschüler. Die Kindergartenkinder essen gemeinsam in ihren Gruppen im Kindergarten. Das Kantinenessen wird frisch vor Ort von „SwissCanonica“ zubereitet. Das Essen muss online direkt über den Anbieter bestellt und bezahlt werden. Die Familien erhalten von „SwissCanonica“ die Zugangsdaten direkt per E-Mail. Eine Bestellung muss bis maximal 7 Tage vorher online eingegangen sein. Die Schüler*innen holen sich das Essen dann vor Ort mit ihrem Schülerausweis. Es werden zwei Gerichte angeboten, die täglich variieren. Es gibt ein vegetarisches und ein nicht-vegetarisches Gericht. Weiterhin ist es möglich, Snacks und Gebäck direkt und ohne Vorbestellung in der Kantine zu kaufen, hier ist eine Bargeldzahlung möglich.
  • Wo finde ich eine Materialliste für die Schule? Eine Übersicht über die Materiallisten der verschiedenen Klassenstufen finden Sie im Download-Bereich der Schule. Materialien, die schwer in Dubai erhältlich sind, können Sie auch in unserem Schulshop erwerben.

  • Gibt es die Möglichkeit an Nachmittags-AG’s teilzunehmen? Die Schule bietet, in Zusammenarbeit mit der Firma ‚Gulfstarsports‘, Nachmittags-AG’s an. Für diese können Eltern ihre Kinder halbjährlich anmelden. Für mehr Informationen zu den AG’s schauen Sie gern auf unserer Website im CCA-Bereich vorbei.
  • Sind die AG’s in den Schulgebühren inklusive? Da die Nachmittags-Aktivitäten eine außer-curriculare Aktivität sind und durch einen externen Anbieter durchgeführt werden, sind diese nicht in den Schulgebühren enthalten und werden, so wie das Kantinen-Essen, separat abgewickelt und abgerechnet. Es gibt aber auch AG’s die im Schulgeld enthalten sind und durch die Lehrer direkt durchgeführt werden. Bei diesen AG’s (Schwimmteam, Schulband, Chor) müssen die Schüler allerdings die Teilnahmevoraussetzungen (z.B. das Spielen eines Instruments) erfüllen, um teilnehmen zu können.
  • Wie hoch sind die Schulgebühren? Eine Übersicht über die Schulgebühren finden Sie in unserer für das aktuelle Schuljahr gültigen Gebührentabelle.
  • Wie kann ich die Schulgebühren bezahlen? Die Schulgebühren können entweder in bar, als Scheck oder per Überweisung gezahlt werden. Eine Zahlung mit Bank- oder Kreditkarte ist nicht möglich!
  • Wie ist die Zahlung der Schulgebühren aufgegliedert? Zahlen wir jährlich? Die Schulgebühren werden in 3 Raten gezahlt. Die 1. Rate 40% der Schulgebühr ist fällig am 15. August eines Jahres. Die Aufnahmegebühr (10% der Schuljahresgebühr) und Wiedereinschreibegebühr (5% der Schuljahresgebühr) werden mit dieser Rate verrechnet. Die 2. Rate 30% der Schulgebühr ist fällig am 01. Januar. Die 3. Rate 30% der Schulgebühr ist fällig am 01. April. Im Falle der Einschreibung eines Kindes im laufenden Schuljahr werden die Schulgebühren anteilig berechnet. Die Woche des ersten Schultages wird dabei voll berechnet. Bei Anmeldung während des Schuljahres werden die Schulgebühren für den Rest des Schulhalbjahres innerhalb von zwei Wochen nach Anmeldung fällig
  • Bekomme ich die schon gezahlten Schulgebühren zurückerstattet, wenn mein Kind unerwartet mitten im Schuljahr wieder von der Schule abmelden muss? Im Falle einer Abmeldung im laufenden Schuljahr werden die Schulgebühren anteilig berechnet. Die Woche des letzten Schultages wird dabei voll berechnet. Erfolgte der Schulbesuch weniger als zwei Wochen, wird der volle Monat in Rechnung gestellt

unter Bearbeitung

  • Wie viele Klassen gibt es in der Grundschule? In der Grundschule gibt es von der 1. bis zur 4. Klasse vier Klassen.
  • Wie viele Schüler sind in einer Klasse? In einer Klasse sind durchschnittlich ca. 20-23 Schüler.
  • Wie viele Lehrer hat eine Klasse? Gibt es Lehrer-Assistenten? Eine Klasse hat einen Klassenlehrer und ggf. Fachlehrer. Lehrer-Assistenten gibt es nicht und der Unterricht wird immer nur von einer Lehrkraft durchgeführt.
  • Wie lange behält eine Klasse einen Klassenlehrer? In der Regel behält eine Klasse einen Lehrer für zwei Jahre, dann erfolgt ein Lehrerwechsel.
  • Wird in der Grundschule auch eine Fremdsprache unterrichtet? In der Grundschule wird ab der ersten Klasse Englisch unterrichtet. Weiterhin gibt es Arabisch-Unterricht, der ebenfalls ab der ersten Klasse stattfindet. Dieser ist aufgegliedert in Arabisch als Fremdsprache (Anfänger und Fortgeschrittene) mit 4 Unterrichtsstunden in der Woche und Arabisch als Muttersprache mit 6 Unterrichtsstunden in der Woche.
  • Welcher Schulabschluss wird an der DISD angeboten? An der DISD werden drei Schulabschlüsse angeboten: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur. Die Schule richtet sich nach dem Thüringer Lehrplan, so wie alle Deutschen Auslandsschulen in unserer Region.
  • Was bedeutet „Orientierungsstufe“? Die 5. Klasse wird auch Orientierungsstufe genannt. Dies ist ein eine schulformunabhängige Jahrgangstufe, bei der am Ende eine Empfehlung für die weiterführende Schullaufbahn ausgesprochen wird (Hauptschule, Realschule, Gymnasium). Ab der 6. Klasse wird dann in der jeweiligen weiterführenden Schullaufbahn beschult. Ein letztmaliger Wechsel in die gymnasiale Schullaufbahn ist am Ende der Klasse 9 möglich.
  • Welche zweite Fremdsprache wird an der DISD unterrichtet? Französischunterricht wird ab der sechsten Klasse neben Englisch zum Pflichtfach.
  • Mein Kind soll auf die DISD wechseln, hatte jedoch keinen Französischunterricht an der vorherigen Schule. Ist der Schulbesuch an der DISD in Gefahr? Wichtig ist es, dies frühzeitig zu kommunizieren und dies entsprechend bei der Anmeldung mit anzugeben. Es wird einmal in der Woche ein Französisch-Förderkurs angeboten, der sich an die Schüler mit Defiziten oder Nachholbedarf richtet. Schüler ab der 7. Klasse können zu der Teilnahme verpflichtet werden.
  • Welche Fächerkombinationen sind an der DISD im Abitur möglich? Mehr Informationen zu Fächerkombinationen in der Oberstufe, finden Sie in unserem Wegweiser durch die Gymnasiale Oberstufe (unter Bearbeitung). 
  • Wo können Schüler mit dem Deutschen Internationalen Abitur (DIA) studieren und was genau ist der Unterschied zwischen dem DIA und dem Abitur welches in Deutschland erworben wird? Das DIA ist im Grunde genommen das Abitur welches man aus Deutschland kennt. Der einzige Unterscheid ist die internationale Ausrichtung, was dem DIA seinen Namen verleiht. Dies spiegelt sich einerseits in den Schulfächern Geographie, welches ab der 8. Klasse monolingual (Englisch) unterrichtet wird, und Geschichte, welches ab der 9. Klasse bilingual (Deutsch/Englisch) unterrichtet wird, sowie in dem internationalen Umfeld, in welchem unsere Schüler sich befinden, wieder. Das DIA ist, so wie das deutsche Abitur, weltweit anerkannt und somit können die Schüler überall mit diesem Abschluss studieren.

.